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Für die Aufnahme an eine weiterführende Schule gelten folgende Grundsätze:
Die Grundschulen sprechen mit dem Halbjahreszeugnis der Klasse 4 eine Schulformempfehlung für die Sekundarstufe I (s.u.) aus. Diese Schulformempfehlung ist für die Eltern nicht verbindlich. Das heißt, sie melden nach Beratung durch die Grundschule und (nach Wunsch) durch die aufnehmende Schule Ihr Kind bei der Schulform Ihrer Wahl an. Die Entscheidung über die Aufnahme Ihres Kindes richtet sich nach den durch das Schulgesetz geregelten sowie vom Schulträger festgelegten Kriterien.
Die Grundschulen können die Empfehlung aussprechen ...
- ... für das Gymnasium
- ... für die Realschule und mit Einschränkung für das Gymnasium
- ... für die Realschule
- ... für die Hauptschule und mit Einschränkung für die Realschule
- ... für die Hauptschule
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